- Einkommensverzicht
- Ein|kom|mens|ver|zicht, der: Verzicht auf einen Teil des Einkommens: Andere wollen für einen besonderen Urlaub drei oder vier Monate gar nicht arbeiten, bei entsprechendem E. (R. Schmidt, Mut 179); Selbst die Standesvertreter verzichten inzwischen auf das abgedroschene Argument, der Beamte spare durch E. während seiner Dienstzeit für das Alter (Spiegel 8, 1983, 85).
Universal-Lexikon. 2012.